VEFK Sven Häber Elektrotechnik

Die Rolle der verantwortlichen Elektrofachkraft gewinnt in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Vor dem Hintergrund technischer Entwicklungen, zunehmender Komplexität elektrischer Anlagen und einer wachsenden Zahl externer Dienstleister stehen diese Fachkräfte heute vor neuen Herausforderungen. Besonders im Bereich der Arbeitssicherheit und Mitarbeiterqualifikation liegt eine zentrale Verantwortung, die nicht delegiert werden kann.

Nur unterwiesenes Personal darf an elektrischen Anlagen arbeiten

Die wichtigste Grundregel aus Sicht der Elektrosicherheit ist eindeutig. Nur Personen mit einer entsprechenden Qualifikation dürfen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten. Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen sicherstellen, dass alle eingesetzten Personen entweder vollständig ausgebildete Elektrofachkräfte oder zumindest elektrotechnisch unterwiesene Personen sind. Die Definitionen sind in den einschlägigen Normen und Vorschriften klar geregelt. Während Elektrofachkräfte über eine abgeschlossene Ausbildung und fundierte Kenntnisse der elektrotechnischen Regeln verfügen, dürfen elektrotechnisch unterwiesene Personen nur unter Aufsicht einfache Tätigkeiten ausführen. Dazu zählen zum Beispiel das Austauschen von Leuchtmitteln, das Rücksetzen von Schutzorganen oder das An- und Abklemmen von Geräten mit begrenzter Leistung. Die Verantwortung für die Auswahl, Unterweisung und Kontrolle dieser Personen liegt stets bei der verantwortlichen Elektrofachkraft.

Schulung, Unterweisung und Dokumentation

Ein wachsender Trend zeigt sich in der Nachfrage nach Schulungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen. In vielen Betrieben sollen auch nicht-elektrotechnische Mitarbeitende bestimmte Aufgaben übernehmen, etwa in der Haustechnik oder in der Anlagenbedienung. Damit dies rechtssicher möglich ist, bedarf es gezielter Unterweisungen, die regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden müssen. Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist dabei genauso Pflicht wie die Ersteinweisung bei Aufnahme einer Tätigkeit. Auch externe Dienstleister müssen entsprechend eingewiesen werden, wenn sie innerhalb der elektrotechnischen Betriebsumgebung tätig werden. In der Praxis empfiehlt es sich, standardisierte Unterweisungsunterlagen zu verwenden, Teilnahmebestätigungen auszustellen und die Inhalte zentral zu dokumentieren. Dies schafft Nachvollziehbarkeit und reduziert das Risiko im Haftungsfall erheblich.

Fremdfirmen und die Verantwortung der VEFK

Ein besonders sensibles Thema ist der Umgang mit Fremdfirmen. Immer mehr Unternehmen setzen auf externe Dienstleister für Wartung, Installation und Instandhaltung. Das bringt neben organisatorischen Vorteilen auch rechtliche Risiken mit sich. Die Frage, wer für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte verantwortlich ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. Die Grundregel lautet jedoch auch hier: Die verantwortliche Elektrofachkraft muss sicherstellen, dass nur befähigtes Personal eingesetzt wird und dass alle Arbeiten im Rahmen der geltenden Vorschriften erfolgen. Dazu gehört es, sich im Vorfeld die Qualifikationsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter vorlegen zu lassen, eine betriebliche Unterweisung durchzuführen und die geplanten Tätigkeiten freizugeben. Idealerweise erfolgt dies auf Basis eines Arbeitsfreigabescheins mit klarer Definition von Aufgaben, Gefahren, Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten.

Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen außerdem prüfen, ob der Dienstleister selbst eine geeignete Fachkraft gestellt hat, die die Aufsicht übernehmen kann. Ist dies nicht der Fall, liegt die Aufsichtspflicht beim Unternehmen. Die Verantwortung darf nicht allein durch eine formale Beauftragung auf den Dienstleister übertragen werden. Auch die Dokumentation dieser Prozesse ist entscheidend. Je besser die Unterlagen strukturiert sind, desto einfacher lässt sich im Ernstfall nachweisen, dass alle organisatorischen Maßnahmen getroffen wurden.

Organisatorische Maßnahmen werden zunehmend wichtiger als Technische

Während früher häufig das technische Detailwissen im Vordergrund stand, verschiebt sich der Schwerpunkt zunehmend in Richtung Organisation, Kommunikation und Dokumentation. Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen nicht nur die technischen Regeln kennen, sondern auch dafür sorgen, dass diese im betrieblichen Alltag angewendet werden. Die Verantwortung endet nicht an der Schaltschranktür, sondern umfasst die gesamte Struktur elektrotechnischer Abläufe im Unternehmen. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, verbindliche Prozesse und eine durchgängige Sicherheitskultur.

Mit dem Fachkräftemangel und dem Trend zu mehr Fremdvergabe steigt die Bedeutung dieser Aufgaben weiter an. Unternehmen tun gut daran, ihre Strukturen zu überprüfen und die Rolle der verantwortlichen Elektrofachkraft frühzeitig zu definieren und zu stärken. Eine klare Benennung, ausreichende Befugnisse und die nötigen Ressourcen sind dabei ebenso entscheidend wie regelmäßige Weiterbildungen und der Zugang zu aktuellen Normen und Regelwerken.

Die Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik lässt sich nicht delegieren. Aber sie lässt sich gut organisieren. Und genau hier liegt heute eine zentrale Aufgabe der verantwortlichen Elektrofachkraft.

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