VEFK Sven Häber Elektrotechnik

In vielen Betrieben kommen Mitarbeitende täglich mit elektrischen Geräten oder Anlagen in Kontakt, oft ganz selbstverständlich. Ob ein Leuchtmittel gewechselt, ein Stecker gezogen oder ein elektrisches Gerät benutzt wird, überall spielt Elektrizität eine Rolle. Dabei stellt sich für Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder die Frage: Wer darf im Betrieb eigentlich welche elektrischen Aufgaben übernehmen? Welche Verantwortung liegt dabei bei der Unternehmensleitung, besonders wenn keine Fachkenntnisse im Bereich Elektrotechnik vorhanden sind?

Wer gilt als elektrotechnischer Laie?

In diesem Zusammenhang existiert in der Elektrotechnik der Begriff des elektrotechnischen Laien. Darunter versteht man Personen, die weder eine elektrotechnische Ausbildung, noch eine spezielle Unterweisung für Tätigkeiten an oder im Umgang mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln erhalten haben. Für viele Führungskräfte im Büro, in der Produktion oder in der Lagerlogistik ist das der Fall. Jedoch können auch einfache Handgriffe erhebliche Risiken bergen, wenn sie nicht korrekt ausgeführt werden oder die Gefahren nicht richtig eingeschätzt werden.

 

Elektrotechnischer Laie:

Keine elektrotechnische Ausbildung

Keine spezielle Unterweisung oder Schulung im Umgang mit Strom und dessen Gefahren

Typische Rollen: Büroangestellte, Produktionsmitarbeitende, Logistikpersonal

Risiken werden oft unterschätzt – Sicherheitsbewusstsein ist entscheidend

Was dürfen elektrotechnische Laien im Betrieb tun?

Elektrotechnische Laien dürfen im betrieblichen Alltag grundsätzlich nur Tätigkeiten übernehmen, bei denen keine unmittelbare Gefahr durch Spannung und Strom besteht. Das bedeutet, sie dürfen elektrische Geräte im Rahmen ihrer normalen Funktion verwenden. Dazu zählt etwa das Anschalten von Maschinen, die Nutzung von Computern oder der Einsatz von elektrischen Werkzeugen, die über einen gewöhnlichen Netzstecker betrieben werden. Auch das Wechseln von Leuchtmitteln kann zu den zulässigen Tätigkeiten zählen, sofern keine spannungsführenden Teile zugänglich sind und die Arbeit ohne Risiko erfolgen kann. Im Zusammenhang mit der Elektrotechnik spricht man hier von bestimmungsgemäßer Verwendung bei vollständigem Berührungsschutz.

Nur Tätigkeiten und Benutzung ohne Gefahr durch elektrischen Strom erlaubt

Bedienung gebrauchsfertiger, geprüfter und sicherer Elektrogeräte und Anlagen

Grundsatz: Nur bestimmungsgemäßer Gebrauch, keine Eingriffe oder Reparaturen

Voraussetzung: vollständiger Berührungsschutz, Laienbedienbar

Was ist für Laien verboten?

Sobald es über das reine Benutzen hinaus geht und technische Eingriffe erforderlich sind, wie beim Öffnen von Gehäusen, dem Anschluss neuer Komponenten oder dem Austausch elektrischer Bauteile, dürfen elektrotechnische Laien diese Aufgaben nicht übernehmen. Dies gilt auch für scheinbar einfache Maßnahmen wie das Prüfen von unter Spannung stehenden Stromkreisen oder das Reinigen von elektrischen Anlagen. Allgemein ausgedrückt ist das in der Elektrotechnik immer der Fall, wenn kein vollständiger Berührungsschutz gegeben ist oder die Bedienung durch Laien vom Hersteller (Inverkehrbringer) nicht vorgesehen ist. Es besteht dann ein erhöhtes Risiko für elektrotechnische Laien, das nur von entsprechend qualifiziertem Personal sicher gehandhabt werden kann und darf.

Keine Eingriffe in elektrische Anlagen oder Geräte

Gehäuse öffnen oder Bauteile tauschen ist unzulässig

Stromkreise prüfen oder Spannung messen nicht erlaubt

Keine Reinigungsarbeiten im Inneren elektrischer Anlagen

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Unternehmerpflicht: Verantwortung liegt beim Arbeitgeber

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich bewusst sein, dass sie in der Verantwortung stehen, den sicheren Umgang mit elektrischen Einrichtungen im Unternehmen zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Pflicht, für klare Zuständigkeiten zu sorgen und die Grenzen der jeweiligen Mitarbeitenden zu kennen. Wer ohne ausreichende Einweisung oder Schulung an elektrischen Anlagen arbeitet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Kommt es zu einem Schaden, liegt die Verantwortung in der Regel beim Arbeitgeber, insbesondere wenn keine organisatorischen Maßnahmen getroffen wurden, um Risiken zu vermeiden.

Strukturierte elektrotechnische Organisation mit klaren Zuständigkeiten und Abläufen.

Alle elektrischen Anlagen und Tätigkeiten hinsichtlich möglicher Gefahren bewerten.

Regelmäßige Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter

Unterweisungen, Maßnahmen und Prozesse nachvollziehbar dokumentieren

Nur qualifiziertes Personal darf weitergehende Aufgaben übernehmen

Die einfache Regel lautet: Nur wer dafür ausgebildet oder unterwiesen ist, darf über den üblichen Gebrauch hinaus an elektrischen Einrichtungen tätig werden. Dies gilt selbst dann, wenn eine Aufgabe auf den ersten Blick banal erscheint. Beispielsweise kann schon das Entfernen einer Abdeckung an einem Verteilerkasten dazu führen, dass spannungsführende Teile freigelegt werden. Für den Laien ist die Gefahr nicht unbedingt erkennbar, für den Unternehmer allerdings vorhersehbar. Genau hier liegt die juristische und praktische Verantwortung der Unternehmensleitung und Führungskräfte.

Nur geschulte oder unterwiesene Personen dürfen über den normalen Gebrauch hinaus tätig werden

Auch einfache Eingriffe wie das Öffnen von Abdeckungen können gefährliche Spannungen freilegen

Elektrotechnische Laien sind oft nicht in der Lage, Gefahren richtig einzuschätzen

Unternehmer tragen die Verantwortung, Gefährdungen zu erkennen und zu vermeiden

Klare Aufgabenverteilung schützt Mitarbeitende und Unternehmen

Klare Organisation schützt

Für Unternehmer ohne elektrotechnischen Hintergrund empfiehlt es sich, eine interne Übersicht zu erstellen, welche Personen im Betrieb welche Tätigkeiten ausführen dürfen. Diese Übersicht sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn neue Mitarbeitende eingestellt werden oder sich Arbeitsbereiche verändern. Ebenso wichtig ist es, die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen, auch wenn sie nur einfache Aufgaben übernehmen. Das fördert nicht nur die Sicherheit, sondern sensibilisiert auch für mögliche Gefahren des elektrischen Stroms und schafft ein gemeinsames Verständnis im Team.

Zuständigkeiten für elektrische Tätigkeiten im Unternehmen klar dokumentieren

Unterweisungen regelmäßig durchführen

Sensibilisierung der Mitarbeitenden für elektrische Gefahren

Elektrosicherheit beginnt mit klaren Regeln

Der Umgang mit Strom, elektrotechnischen Tätigkeiten, die Benutzung von Betriebs- und Arbeitsmitteln im betrieblichen Umfeld muss immer mit Bedacht geregelt werden. Unternehmerinnen und Unternehmer, die selbst keine elektrotechnischen Kenntnisse haben, müssen dafür sorgen, dass nur befugte und qualifizierte Personen technische Eingriffe vornehmen. Elektrotechnische Laien dürfen lediglich einfache, sichere Aufgaben übernehmen, wenn Sie in den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingewiesen und unterwiesen wurden sind.

Wer diese Grundsätze beherzigt, schafft nicht nur mehr Sicherheit im Betrieb, sondern beugt auch rechtlichen und finanziellen Risiken vor. Denn im Ernstfall wird geprüft, ob der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, unabhängig davon, ob ein Schaden durch Unwissenheit oder Fahrlässigkeit entstanden ist.

Klare Regelungen für den Umgang mit elektrischen Anlagen sind unerlässlich

Unternehmer tragen Verantwortung, auch ohne eigene Fachkenntnisse

Klare Vorgaben erhöhen die Sicherheit und reduzieren Haftungsrisiken

Prävention schützt vor Unfällen, Ausfällen und rechtlichen Folgen

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