Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sind in der Pflicht!
In Unternehmen mit elektrotechnischen Betriebsteilen ist der Unternehmer rechtlich verpflichtet, die elektrotechnische Sicherheit sicherzustellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen Regelwerken, darunter das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die DGUV Vorschrift 3.
Um dieser Pflicht gerecht zu werden, muss der Unternehmer eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen, sofern er selbst nicht über die nötigen elektrotechnischen Fachkenntnisse verfügt. Die Bestellung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft ermöglicht die rechtskonforme Organisation und Übertragung von Aufgaben, ohne dass der Unternehmer die Gesamtverantwortung aus der Hand gibt.
Die verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt eine Schlüsselrolle in der Umsetzung der elektrotechnischen Sicherheit und trägt maßgeblich dazu bei, Haftungsrisiken des Unternehmers zu minimieren, ohne die Bestellung einer VEFK drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen, insbesondere bei Arbeitsunfällen oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften.
Durch eine klare und strukturierte Pflichtenübergabe schafft der Unternehmer eine sichere Arbeitsumgebung und erfüllt seine Pflichten effizient.