Heute sprechen wir über ein Thema, das alle Unternehmer und Selbständigen betrifft. Die DGUV Vorschrift 3 elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Auch wenn sie ein Bäcker oder Fleischer sind und vielleicht keinen typischen elektrischen Betriebsteil haben, ist es wichtig, sich mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen. Warum das so ist und welche Hintergründe es gibt, erklären wir Ihnen in dieser Folge.
Zuerst gleich die Frage – Die DGUV Vorschrift 3 – Warum betrifft mich diese überhaupt?
Die DGUV Vorschrift 3 bezieht sich auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Selbst wenn sie als kleiner mittelständischer Handwerksbetrieb auf den ersten Blick wenig mit Elektrik zu tun haben, sind sie nicht ausgenommen von dieser Vorschrift.
Hierzu einige Gründe:
Erstens. alltägliche Nutzung elektrischer Geräte, ob Backofen, Fleischwolf oder Kühlschrank, viele Geräte in ihrem Betrieb sind elektrisch betrieben. Diese müssen regelmäßig geprüft werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Zweitens. Gesetzliche Verpflichtungen. Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist Teil der Arbeitsschutzpflichten, die aus dem Arbeitsschutzgesetz und den DGUV Vorschriften resultieren.
Und drittens. Haftung und Versicherungsschutz. Beim Unfall durch ein defektes elektrisches Gerät können sie haftbar gemacht werden. Ohne regelmäßige Prüfung riskieren sie außerdem den Verlust ihres Versicherungsschutzes.
Woher kommt denn nun diese Vorschrift und warum ist sie für uns verbindlich einzuhalten?
Die Grundlagen dafür finden wir im Arbeitsschutzrecht in Europa. Beginnen wir mit der europäischen Perspektive. Der Arbeitsschutz in der Europäischen Union ist eng mit der Charta der Grundrechte verbunden. Artikel 31 der Charta garantiert allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. Die rechtliche Basis dafür ist die Arbeitsweise der Europäischen Union kurz AEU-Vertrag. Im Artikel 151 ist das Ziel eines hohen Arbeitsschutzniveaus festgelegt und es gilt der Artikel 153 des AEU Vertrages, er erlaubt es dem Europäischen Parlament und dem Rat, Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erlassen. Ein Beispiel dafür ist die Richtlinie 89 / 391 / EWG, auch Arbeitsschutzrahmenrichtlinie genannt. Diese gibt Mindestvorschriften vor, die in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, zum Beispiel für Arbeitsstätten, Arbeitsmittel oder persönliche Schutzausrüstung. Auch die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im europäischen Binnenmarkt, etwa in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, spielt eine große Rolle. Verordnungen, die auf Artikel 114 des EU Vertrags beruhen, gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ohne nationale Anpassungen.
Zweite Grundlage bildet deutsches Arbeitsschutzrecht vom Grundgesetz bis hin zur Verordnung in Deutschland fußt der Arbeitsschutz auf dem Grundgesetz. Das Grundgesetz sichert in den Artikeln 1 und 2 das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die Würde des Menschen. Relevante deutsche Gesetze sind zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz. Dies setzt die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie der EU in nationales Recht um. Weitere Gesetze, wie das Arbeitssicherheitsgesetz, schaffen die Grundlage für den Vollzug von EU-Verordnungen in Deutschland. Ein wichtiges Merkmal ist die Verordnungsermächtigung. Auf Basis dieser Gesetze können die Bundesregierung, Ministerien oder Länderregierungen spezifische Verordnungen erlassen, die die gesetzlichen Pflichten präzisieren. Diese Verordnungen, wie zum Beispiel die Betriebssicherheitsverordnung, sind rechtsverbindlich.
Die dritte Grundlage bildet unser technisches Regelwerk. Dies gilt als Empfehlung und Orientierungshilfe für Unternehmen. Neben den Gesetzen und Verordnungen gibt es zum Beispiel Normen, Regeln, Grundsätze und Informationen. Diese Vorgaben sind als Empfehlungen anzusehen, die den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene widerspiegeln.
Wie steht es mit der Rechtssicherheit dieser Regelwerke?
Technische Regeln sind nicht direkt bindend, aber bei ihrer Einhaltung wird angenommen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Sogenannte Vermutungswirkung. Unternehmen können eigene Lösungen und Alternativen dazu finden, müssen aber nachweisen, dass diese mindestens genauso sicher sind wie diese empfohlenen Standards.
Kommen wir zurück zur DGUV Vorschrift 3
Die Unfallversicherungsträger, wie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben ihre Aufgaben im Sozialgesetzbuch VII klar definiert. Ihr Ziel; Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern und die erste Hilfe Kette sicherzustellen. Das Besondere dabei, die Unfallversicherungsträger können selbst Vorschriften erlassen, sogenannte Unfallverhütungsvorschriften. Dazu zählt auch unsere DGUV Vorschrift 3. Diese greifen immer dann, wenn staatliche Arbeitsschutzvorschriften bestimmte Bereiche nicht ausreichend regeln.
Um Unternehmen bei der Prävention zu unterstützen, veröffentlichen die Unfallversicherungsträger verschiedene Dokumente. Diese lassen sich in 3 Kategorien unterteilen.
1. DGUV Vorschriften, das autonome Recht
Die DGUV Vorschriften sind verbindlich. Das bedeutet, als Unternehmer oder Arbeitgeber sind sie verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten. Sie bilden die Grundlage für sichere Arbeitsbedingungen und helfen, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
2. DGUV Regeln, praktische Hilfestellungen
DGUV Regeln bieten praxisnahe Empfehlungen, um die Anforderungen aus staatlichen und autonomen Arbeitsschutzvorschriften umzusetzen. Dabei berücksichtigen sie technische Spezifikationen, Erfahrungen aus der Präventionsarbeit
Wichtig! Wenn sie die Empfehlung der DGUV Regeln umsetzen, können sie davon ausgehen, dass ihre Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsschutz geeignet sind. Alternativ können sie eigene Lösungen entwickeln, müssen aber sicherstellen, dass diese das gleiche Sicherheitsniveau erreichen.
3. DGUV Informationen – Branchen und Tätigkeitsbezogene Tipps
Die DGUV Informationen richten sich an spezifische Branchen, Tätigkeiten oder Zielgruppen. Sie sind unverbindlich und bieten Orientierungshilfen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Betriebes zugeschnitten sind.
Fassen wir also abschließend zusammen, warum die DGUV Vorschrift 3 für alle Unternehmer und Selbständigen wichtig ist.
Als erstes – Rechtssicherheit. Die Einhaltung dieser DGUV Vorschrift schützt sie aus rechtlicher Sicht. Bei Verstößen könnten Bußgelder, Haftungsansprüche oder Probleme mit der Versicherung auf sie zukommen.
Zweitens – Arbeitssicherheit. Sie minimieren das Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten, was sowohl ihre Mitarbeiter als auch ihren Betrieb langfristig schützt.
Drittens – Wirtschaftlichkeit. Weniger Unfälle bedeuten weniger Ausfallzeiten und Reparaturkosten, das spart bares Geld.