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Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte

Eine Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte ist ein Raum oder Ort, der ausschließlich zum Betrieb elektri­scher Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird.

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten müssen verschlos­sen gehalten werden. Die Schlüssel müssen so verwahrt werden, dass sie unbefugten Personen nicht zugänglich sind. Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten dürfen nur von beauſtragten Personen geöffnet oder betreten werden. Der Zutritt ist Elektrofachkräſten und Elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestattet, Laien jedoch nur in Begleitung von Elektrofachkräſten oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen.

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